Meldestelle

Hinweisgeberschutzgesetz

 

Durch den Gesetzgeber wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf ausgerichtet ist, die Identität von Personen zu schützen, die -gutgläubig- Hinweise auf mögliche Straftaten, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Grundsätze in der Maifeld Hotelbetriebs GmbH geben.

Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor eventuellen Nachteilen, Repressalien oder Drohungen geschützt sind.

Bei mutmaßlichen Benachteiligungen von Hinweisgebenden im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit gilt der Grundsatz der Beweislastumkehr. In diesem Fall hat die Person, die die hinweisgebende Person benachteiligt hat, zu beweisen, dass die Benachteiligung auf hinreichend gerechtfertigten Gründen basierte oder dass sie nicht auf der Meldung oder Offenlegung basierte.

Wir haben wir bei einem neutralen, externen Dienstleister eine interne Meldestelle eingerichtet, die über E-Mail erreicht werden kann.

E-Mail-Adresse: maifeld@hinweisgeberportal.nrw